Reparatur
Wenn ein Gebrauchsgegenstand kaputtgeht, ist ein Neukauf bislang oft einfacher und günstiger als eine Reparatur. Produkte, die durch eine Reparatur problemlos weiter genutzt werden könnten, landen stattdessen im Müll.
Dem möchte die Europäische Union mit dem „Recht auf Reparatur“ entgegenwirken. Die entsprechende Richtlinie ist Anfang Juli 2024 in Kraft getreten und wird von den Mitgliedstaaten bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt.
Das Verbraucherschutzministerium koordiniert und fördert verschiedene Projekte und Initiativen, die darauf abzielen, Verbraucherinnen und Verbraucher aller Altersgruppen für das Thema „Reparatur“ zu sensibilisieren. Reparaturinitiativen zu unterstützen und ein nachhaltiges Konsumverhalten zu ermöglichen.
Weiterführende Links
- Informationen zum Thema Reparatur auf den Seiten des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz
- Alles zum Projekt “Das geht! Nachhaltig leben und konsumieren” auf den Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Runder Tisch Reparatur Bund