Staatliche Pflichtfachprüfung

Frühjahr 2027 (22. Februar - 2. März 2027)

Anmeldeschluss: 15. November 2026
(Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO)

An nachfolgend aufgeführten Terminen können an der Universität Mainz Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.

Anmeldetermine Mainz:

Donnerstag, dem 22. Oktober 2026
Dienstag, dem 27. Oktober 2026
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
Haus Recht und Wirtschaft I, Hörsaal V am 22. Oktober 2026
Haus Recht und Wirtschaft I, Hörsaal RW 6 am 27. Oktober 2026

 

An der Universität Trier können an den nachfolgend aufgeführten Terminen Anträge auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesprüfungsamtes für Juristen gestellt werden.

Anmeldetermine Trier:

Montag, dem 19. Oktober 2026
Dienstag, dem 20. Oktober 2026
13.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Uni Trier - Raum C 244, 2. OG - 

Die Überprüfung der Anträge erfolgt direkt vor Ort, fehlende Unterlagen können noch bis zum 15. November 2026 (Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO) nachgereicht werden. Im Falle der Notenverbesserung (§ 5 Abs. 6 JAG) endet die Anmeldefrist spätestens am 10. Januar 2027. 

Durch die JAPO-Reform ist nunmehr nicht mehr erforderlich, dass Unterlagen in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden müssen. Nur die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss im Original oder als beglaubigte Abschrift eingereicht werden, um das Zeugnis über die erste Prüfung erhalten zu können. Der Lebenslauf muss auch nicht mehr handschriftlich angefertigt werden.

Sollten die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht nachgewiesen sein, erhalten Sie die eingereichten Unterlagen wieder zurück.

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung.