| Abschlussfeier der Justizfachwirte in Saarburg

Staatsminister Dr. Helmut Martin gratuliert 60 Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten zum erfolgreichen Abschluss

Das Bild zeigt die feierliche Übergabe der Befähigungszeugnisse an die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte Einstellungsjahrgang 2024
Feierliche Übergabe der Befähigungszeugnisse an die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte Einstellungsjahrgang 2024

Der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Helmut Martin hat in der Stadthalle in Saarburg 60 Absolventinnen und Absolventen zur bestandenen Laufbahnprüfung im Justizfachwirtedienst gratuliert. Gemeinsam mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken, Thomas Henrichs und Bernhard Thurn, hat er ihnen die Befähigungszeugnisse überreicht.

Minister Dr. Martin: „Mit dem heutigen Tag endet für Sie eine wichtige und prägende Etappe: Sie haben Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und stehen nun am Beginn Ihres Berufslebens. Zu diesem Erfolg gratuliere ich Ihnen von Herzen. Hinter Ihnen liegt eine anspruchsvolle und lehrreiche Zeit. Damit sind Sie sehr gut vorbereitet für ihren weiteren beruflichen Werdegang in der Justiz. Als Teil der Justizfamilie leisten Sie einen wichtigen Beitrag für das Gelingen von Gewaltenteilung und damit für den Schutz unserer Freiheit. Darauf können Sie sehr stolz sein und ich freue mich sehr, dass Sie sich für diesen wichtigen Beruf entschieden haben. Für Ihren weiteren Weg wünsche ich Ihnen viel Erfolg und Freude an Ihrer Arbeit.“

Nach bestandener Prüfung nehmen Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr. Sie sind häufig erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und tragen damit ganz unmittelbar dazu bei, dass Recht und Gesetz im Alltag funktionieren. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören unter anderem die Verwaltung der Akten, die Fristenkontrolle und die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen von Verfahrensbeteiligten. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen Grundbuchauszüge und gewähren Einsicht in das Grundbuch. Zu ihren Aufgaben können außerdem die Anweisung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die Berechnung von Gerichtskosten zählen. Sie sind damit ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Rechtspflege.

„Es ist mir ein großes Anliegen, die Attraktivität des Justizfachwirtedienstes und der Ausbildung stetig weiter zu steigern. Deshalb haben wir unter anderem die Prüfungs- und Ausbildungsordnung angepasst, um die Ausbildung auch für zukünftige Jahrgänge zeitgemäß zu gestalten und sie bestens auf ihre künftigen Aufgaben vorzubereiten. Und wir setzen alles daran, Ihren Beruf, liebe Absolventinnen und Absolventen, bekannter zu machen – sei es über Veranstaltungen wie unsere große Woche der Justiz, die nächstes Jahr im Sommer stattfindet, Personalgewinnungskampagnen oder Social Media. Wir wollen zeigen, wie vielfältig und verantwortungsvoll Ihre Aufgaben in der Justiz sind, um auch andere junge Menschen für diesen wichtigen Beruf zu begeistern“, so Dr. Martin weiter.

Schließlich dankte der Minister allen Lehrkräften, die sich an der Ausbildung in Saarburg und in den Justizbehörden vor Ort einbringen: „Mein besonderer Dank gilt dabei auch den Lehrkräften, die mit großem Engagement, Fachwissen und viel persönlichem Einsatz dazu beigetragen haben, dass unsere Nachwuchskräfte heute bestens auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind.“

Information:

Die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirten dauert zwei Jahre und zwei Monate. Die praktischen Ausbildungszeiten verbringen die Anwärterinnen und Anwärter bei ihren Ausbildungsbehörden vor Ort. Zu den drei fachtheoretischen Lehrgängen kommen sie für mehrere Monate in Saarburg zusammen. Während der Lehrgänge werden die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt. Mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung im August und September jedes Jahres schließt die Ausbildung ab.

Um die Attraktivität der Ausbildung noch weiter zu verbessern, wurde dieses Jahr die Ausbildungs- und Prüfungsordnung neugefasst und die fachtheoretische Ausbildung verlängert, um mehr Zeit für die Vermittlung und vertiefende Einübung zentraler Inhalte zu schaffen. Außerdem wurde mit der Neufassung eine Zwischenprüfung eingeführt. Sie gibt den Auszubildenden bereits während der Ausbildung eine erste Rückmeldung über ihren Leistungsstand und macht den eigenen Lernfortschritt sichtbar. Gleichzeitig nimmt sie den Druck von der abschließenden Laufbahnprüfung, da das Ergebnis der Zwischenprüfung mit 25 Prozent in die Gesamtnote einfließt. So entsteht ein zusätzliches, erreichbares Zwischenziel, das zu kontinuierlichem Lernen und aktiver Mitarbeit während der gesamten Ausbildung motiviert.

Mit Beginn der Ausbildung werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Erfolgreich geprüfte Anwärterinnen und Anwärter können in der Regel damit rechnen, dass sie als Justizsekretärin bzw. Justizsekretär in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit können dann die Beamtinnen und Beamten auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden.

Justizfachwirtinnen und -wirte können zudem zur Gerichtsvollzieherlaufbahn zugelassen und nach einer weiteren Ausbildung von 20 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher ernannt werden.

Hochqualifizierte Beamtinnen und Beamte haben weiter die Möglichkeit, zum Aufstieg zugelassen zu werden. Nach einer Ausbildung von drei Jahren und nach Ablegen der Aufstiegsprüfung können sie dann als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

justizausbildung.rlp.de/justizfachwirt.php

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