Künstliche Intelligenz im Strafrecht – mit diesem komplexen Thema beschäftigte sich ein von dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstaltetes Symposium in Mainz. Neben hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Justiz und Polizei zog es rund 200 interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer aus der Praxis in die Räumlichkeiten der Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz war u.a. durch die neue Hausspitze, Staatsminister Dr. Helmut Martin und Staatssekretärin Anja Schraut vertreten.
In seinem Grußwort erläuterte Minister Dr. Martin: „Die Bandbreite denkbarer Verwendungen von KI im Strafverfahren ist groß. Sie reicht – um nur einige, wenige Beispiele zu nennen - von der Möglichkeit, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und zu optimieren, etwa der Anonymisierung von Urteilen zwecks Veröffentlichung, über den gezielten Einsatz im Ermittlungsverfahren, z.B. um große Datenmengen besser und schneller auszuwerten, Texte ohne Dolmetscher zu übersetzen und Schriftstücke zusammenfassen zu lassen, bis hin zur Vorbereitung und Unterstützung staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Entscheidungen.“
„Der Einsatz Künstlicher Intelligenz mag das Risiko mit sich bringen, dass sie nicht fehlerfrei agiert. Aber verhält es sich bei der Auswertung von Massendaten durch Menschen nicht genau so? Akzeptieren wir möglicherweise menschliche Defizite und Grenzen als selbstverständlich, während wir die oft deutlich geringere Fehlerquote einer KI nicht hinzunehmen bereit sind?“, so Dr. Martin weiter.
Er betont jedoch, dass gerichtliche Entscheidung letztlich immer von Menschen getroffen werden müssen: „Kritisch wird es insbesondere da werden, wo die von einer KI ausgegebenen Ergebnisse ungeprüft übernommen und zur Grundlage einer justiziellen Entscheidung gemacht werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist hoch. Ein unkritischer Einsatz von KI – etwa bei der Vorbereitung von Entscheidungen über eine Bewährungsaussetzung oder einen Bewährungswiderruf – könnte deren Ansehen beeinträchtigen. Gerade dort, wo justizielle Entscheidungen eine Abwägung und Gewichtung einer Vielzahl einzelner Umstände erfordern, etwa bei der Strafzumessung, verlangt schon der Gedanke der demokratischen Legitimation der Justiz, dass ein hierzu berufener Richter bzw. eine Richterin Entscheidungen unabhängig und selbständig trifft.“
Nach der Einführung wurde das spannende Thema in vier aufschlussreichen Impulsvorträgen aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. In deren Anschluss diskutierten die vier Referenten, Dr. Matthias Müller, Dr. Benjamin Krause, Dr. Erik Weiss und Prof. Dr. Christian Rückert bei einer von dem Generalstaatssekretär der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz Prof. Dr. Claudius Geisler moderierten Podiumsdiskussion darüber, wie KI im Strafverfahren eingesetzt werden kann und zu Auslegungsfragen betreffend die KI-Verordnung.
Information:
Dr. Matthias Müller ist Diplom-Physiker und beim rheinland-pfälzischen Landeskriminalamt mit digitaler Forensik und polizeilichen Anwendungsmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz beschäftigt. Der Titel seines Impulsvortrags lautete „Blackbox geöffnet: Wie Künstliche Intelligenz aus Daten Antworten generiert“.
Dr. Benjamin Krause ist Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt und Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg. Titel seines Vortrags war: „Möglichkeiten des Einsatzes von KI im Strafverfahren“.
Dr. Erik Weiss ist Akademischer Rat a. Z. und Habilitand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität Köln. Bei seinem Impulsvortrag ging es um den „KI-Einsatz im Strafverfahren im Spiegel der KI-Verordnung“.
Prof. Dr. Christian Rückert ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht an der Universität Bayreuth. Sein Impulsvortrag trug den Titel: „Einsatz von KI im Strafverfahren aus Sicht des nationalen Rechts“.

