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Betriebspraktika für Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit: Staatsminister Dr. Martin besucht Betrieb der Tarkett Holding GmbH

Das Bild zeigt v..l.n.r.: Pascal Schäfer, Sabine Längsfeld, Franziska Bliewert, Mareike Hanson, Dr. Bernhard Vogler, Matthias Hambach, Evamarie Bittner, Franziska Kuse, Staatsminister Dr. Helmut Martin, Susanne Wingertszahn und Fabian Scherf.
Obere Reihe v.l.n.r.: Pascal Schäfer, Sabine Längsfeld, Franziska Bliewert, Mareike Hanson. Unterere Reihe v.l.n.r.: Dr. Bernd Vogler, Matthias Hambach, Evamarie Bittner, Franziska Kuse, Staatsminister Dr. Helmut Martin, Susanne Wingertszahn und Fabian Scherf.

Ein Blick hinter die Kulissen der Arbeitswelt: Rheinland-Pfalz setzt seit fast 30 Jahren auf Praxisnähe für Richterinnen und Richter, die in der Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit anfangen und war damit bundesweit Vorreiter. Um sich einen unmittelbaren Eindruck davon zu verschaffen, was diese besondere Form der Praxisnähe auszeichnet und warum sie so wichtig ist, hat der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Helmut Martin die Vertriebszentrale der Tarkett Holding GmbH besucht. Das Unternehmen bietet Richterinnen und Richter, die neu in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig sind, die Möglichkeit im Rahmen eines Betriebspraktikums wertvolle Einblicke in die betriebliche Praxis zu gewinnen. 

Im Rahmen des Besuchs berichtete die am Arbeitsgericht tätige Richterin und aktuelle „Praktikantin“ Kuse von ihren Erfahrungen während ihres Praktikums bei der Tarkett Holding GmbH. Dabei schilderte sie die Einblicke, die sie in der Personalabteilung ebenso wie in die Betriebsratsarbeit und in die Abläufe eines Unternehmens dieser Größenordnung gewinnen konnte. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeber- bzw. Unternehmerverbänden sowie dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Matthias Hambach tauschte sich der Minister über die Erfahrungen mit den Betriebspraktika und deren Bedeutung für die richterliche Tätigkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit aus. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Frage, welchen Beitrag die unmittelbare Erfahrung betrieblicher Abläufe und Strukturen zu einem besseren Verständnis der Arbeitswelt und damit auch zur Arbeit der Arbeitsgerichte leisten kann.

In Rheinland-Pfalz ist ein sechsmonatiges Betriebspraktikum zu Beginn der richterlichen Tätigkeit bei einem Arbeitsgericht obligatorisch. Dies basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Land, der Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer Unternehmerverbände e.V. (LVU) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Landbezirk Rheinland-Pfalz (DGB) aus dem Jahr 1997, die bis heute fortbesteht. Das Betriebspraktikum wird in mittleren bis größeren Industrieunternehmen oder in kommunalen Betrieben durchgeführt, bei denen ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist. In der Regel ist ein Splitting auf zwei Betriebe vorgesehen.

Staatsminister Dr. Martin: „Ich halte die Idee eines obligatorischen Betriebspraktikums zu Beginn der richterlichen Tätigkeit bei einem Arbeitsgericht für sehr wichtig. Die neuen Kolleginnen und Kollegen bekommen eine Innenansicht in den betrieblichen Alltag der Sozialpartner. Zugleich lernen sie Akteure kennen, mit denen sie in ihrem späteren Arbeitsalltag regelmäßig zu tun haben werden: nämlich – neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – die Unternehmen und die Betriebsräte. Zu erleben, wie die Strukturen und Abläufe in einem Unternehmen funktionieren, einen Einblick in die Arbeit von Personalabteilungen zu bekommen, dabei zu sein, wenn Mitbestimmungsprozesse stattfinden, dem Betriebsrat einmal über die Schulter zu schauen; das sind wertvolle Erkenntnisse für die Arbeit in der Praxis. Es freut mich deshalb wirklich sehr, dass in Rheinland-Pfalz jede neue Richterkollegin und jeder neue Richterkollege in der Arbeitsgerichtsbarkeit die Gelegenheit bekommt, ein solches Betriebspraktikum zu absolvieren und die großartige Chance dieses Perspektivwechsels erhält.“

Information:

Die Tarkett Holding GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein gehört zur international tätigen Tarkett-Gruppe, einem der weltweit führenden Anbieter von Bodenbelägen und Sportbodenlösungen. Das Unternehmen blickt auf eine rund 140-jährige Geschichte zurück und vertreibt seine Produkte heute in mehr als 100 Ländern. Zum Portfolio gehören unter anderem Vinyl- und Linoleumböden, Teppich- und Holzböden so-wie Kunstrasen und Sportlaufbahnen.

Die Tarkett-Gruppe beschäftigt weltweit rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verfügt über 33 Industriestandorte. Im Jahr 2025 erzielte die Gruppe einen Nettoumsatz von rund 3,35 Mrd. Euro. In Deutschland beschäftigt Tarkett derzeit knapp 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben dem Sitz der Tarkett Holding GmbH in Ludwigshafen verfügt Tarkett in Deutschland über einen Produktionsstandort in Abtsteinach in Hessen. Für die DACH-Region bestehen darüber hinaus Niederlassungen in Österreich und der Schweiz. 

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut und besteht aus den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Die Rechtsprechung in der ersten Instanz wird durch die Arbeitsgerichte und in der zweiten Instanz von den Landesarbeitsgerichten ausgeübt. Die dritte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht, welches seinen Sitz in Erfurt hat.

In Rheinland-Pfalz gibt es in der ersten Instanz fünf Arbeitsgerichte - davon drei mit Auswärtigen Kammern - und in der zweiten Instanz ein Landesarbeitsgericht mit Sitz in Mainz.

 

 

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