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Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt: Rheinland-Pfalz schafft die Grundlage für die elektronische Fußfessel

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Justizminister Dr. Helmut Martin

Die Landesregierung hat heute dem fachlich zwischen den Ländern bereits abgestimmten Entwurf eines Staatsvertrags über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung – umgangssprachlich „elektronische Fußfessel“ – zugestimmt.

Hintergrund: Im Juni 2026 hat der Bundesrat das zuvor vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, schneller zu handeln und bundesweit einheitliche Regeln für einen stärkeren zivilrechtlichen Gewaltschutz zu schaffen. Durch die Gesetzesänderung wurde eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen, die es Familiengerichten ermöglicht, in sog. Hochrisikofällen das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur wirksamen Durchsetzung von Abstands- und Kontaktverboten bei häuslicher Gewalt anzuordnen. Bei einem Alarm über die elektronische Fußfessel kann frühzeitig erkannt werden, wie nah die Täterin oder der Täter dem Opfer gekommen ist. So können zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer effektiv zu schützen. Die neuen Vorschriften sollen im Juli 2027 in Kraft treten. 

Mit dem neuen Staatsvertrag der Länder soll die Grundlage für die Anwendung dieser Neuregelung, aber auch für die Überwachungsfälle nach den Polizeigesetzen der Länder, die bislang lediglich im Wege der Amtshilfe übernommen wurden, geschaffen werden. Der hoheitliche Aufgabenbereich der in Hessen ansässigen „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL), die bereits für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Bereich der Führungsaufsicht und im Gefahrenabwehrrecht nach den Polizeigesetzen der Länder zuständig ist, soll um die hinzukommenden Anwendungsfälle aus dem Gewaltschutzgesetz erweitert werden. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erfolgt in dem sich anschließenden Ratifizierungsverfahren die Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht durch ein Zustimmungsgesetz.

Staatsminister Dr. Martin: „Es ist ein wichtiges und richtiges Signal, dass der Bundesgesetzgeber mit der Anpassung des Gewaltschutzgesetzes nun eine bundeseinheitliche Regelung zur Anwendung der elektronischen Fußfessel bei Fällen häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht hat. Sicherlich treten die neuen Regelungen später in Kraft als von vielen erhofft, ich bin aber trotzdem sehr froh über diesen Durchbruch. Dies ist ein wichtiger Schritt für einen effektiven Schutz vor häuslicher Gewalt.“

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