Aus organisatorischen Gründen werden im Juni 2024 keine persönlichen Anmeldetermine an den Universitäten Mainz und Trier für die Herbstkampagne 2024 angeboten.

Zur Fristwahrung weise ich darauf hin, dass die Anmeldeunterlagen bzw. noch fehlende Unterlagen vollständig bis zum 1. Juli 2024 (Ausschlussfrist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 JAPO) eingereicht werden müssen.

Durch die JAPO-Reform ist nunmehr nicht mehr erforderlich, dass Unterlagen in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden müssen. Nur die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss im Original oder als beglaubigte Abschrift eingereicht werden, um das Zeugnis über die erste Prüfung erhalten zu können. Der Lebenslauf muss auch nicht mehr handschriftlich angefertigt werden.

Sollten die Zulassungsvoraussetzungen nicht fristgerecht nachgewiesen sein, erhalten Sie die eingereichten Unterlagen wieder zurück.

Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erhalten Sie nach der Anmeldung.